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Rechtssichere Unterstützung beim Ausstellen einer Dokumentation des Patientenwillens

Sie sind Arzt und möchten Eltern in Impfangelegenheiten rechtlich korrekt begleiten – ohne sich selbst unter Druck zu setzen?

Dann zeigen wir Ihnen eine Möglichkeit, wie Sie Eltern entlasten können – ohne Ihre ärztliche Haltung zu verändern oder zusätzliche Verpflichtungen einzugehen.

Nein zur Masern-Impfpflicht!
Der Masern-Impfblocker – Ihre Entlastung in schwierigen Situationen
Auf www.masern-impfblocker.de erhalten Eltern Vorlagen für die drei gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zugelassenen Masernschutznachweise, die keine Impfung voraussetzen:

1. Masernschutznachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung über eine durchgeführte Impfberatung mit dem Ergebnis, dass nach dem im Termin geäußerten Patientenwillen nicht geimpft werden darf.
2. Anfrage an den Arzt zur Feststellung einer möglichen bestehenden Immunität gegen Masern.
3. Masernschutznachweis in Form einer Bescheinigung, dass ein Masernschutznachweis bei einer zur Kontrolle von Masernschutznachweisen verpflichteten Einrichtung (z.B. Tagesmutter oder KiTa) vorgelegen hat.
Unsere Unterstützung für Sie
Masernschutznachweis

Da Sie ohnehin zur Impfberatung und Dokumentation des Ergebnisses verpflichtet sind, ist es unproblematisch, wenn Sie dem Patienten die Feststellung seines Patientenwillens bescheinigen.

Je nach Ihrer Überzeugung wählen Sie dazu eine der beiden folgenden, rechtlich geprüften Vorlagen:

Nein zur Masern-Impfpflicht!

Masernschutznachweis

in Form einer ärztlichen Bescheinigung über eine durchgeführte Impfberatung

Mit dem Ergebnis, dass nach dem im Termin geäußerten Patientenwillen - der eine medizinische Kontraindikation darstellt - nicht geimpft werden darf.

• juristisch fundiert
• medizinisch verantwortbar
• kombinierbar mit anderen Untersuchungsergebnissen

Wenn auch Sie der Überzeugung sind, dass Medizin nicht nur aus Biochemie und -physik, sondern auch aus Ethik besteht - und insofern der Patientenwille sehr wohl (wie in anderen Medizinbereichen) eine (Kontra-)Indikation darstellt, wählen Sie bitte dieses Dokument:



Dokument:
Nein zur Masern-Impfpflicht!

Impfberatungsnachweis

Mit dem Ergebnis, dass nach dem im Termin geäußerten Patientenwillen nicht geimpft werden darf. In diesem Dokument ist weder der Begriff „Masernschutznachweis“ noch „medizinische Kontraindikation“ erwähnt.

• juristisch fundiert
• medizinisch verantwortbar
• kombinierbar mit anderen Untersuchungsergebnissen

Wenn Sie keine Aussage über die Nutzung als Masernschutznachweis bzw. Wertung als medizinische Kontraindikation treffen möchten, wählen Sie bitte dieses Dokument:



Dokument:

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Haben Sie Fragen, Anregungen, Ideen oder Kritik an unseren Lösungen? Ihre Meinung interessiert uns! Sprechen Sie uns gerne an:

support@freiheitskanzlei.de
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